Schutz vor Gewalt gegen Frauen in Europa Meilenstein: Istanbul-Konvention tritt in Kraft
Die Konvention ist das erste staatenübergreifende rechtsverbindliche Dokument in Europa im Kampf gegen Gewalt an Frauen: es legt explizite staatliche Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fest, um gegen geschlechterspezifische Gewalt an Frauen in Friedens- und Kriegszeiten und häusliche Gewalt vorzugehen. Prävention, Beratung, Schutz und effektive Rechtsmittel für gewaltbetroffene Frauen müssen demnach garantiert werden.
Bislang war die Istanbul-Konvention eine politische Willenserklärung ohne rechtliche Verbindlichkeit: In Kraft tritt sie erst nach der Ratifizierung durch mindestens 10 Mitgliedsstaaten. Andorra ist nach Albanien, Andorra, Bosnien u. Herzegowina, Italien, Montenegro, Österreich, Portugal, Serbien, Spanien und der Türkei das zehnte Land, das das Abkommen ratifiziert hat. Zeitgleich ratifizierte auch Dänemark die Übereinkunft.
Damit tritt die Konvention nur drei Jahre, nachdem sie zur Unterzeichnung freigegeben wurde, am 1. August 2014 in Kraft und wird in den Ländern, die sie ratifiziert haben, geltendes Recht.
Deutschland hat sie bisher zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Mit der Einführung der Bundesweiten Helpline für weibliche Opfer von Gewalt ist aber bereits eine der Forderungen der Konvention in Deutschland erfüllt.
Das feministische Netzwerk WAVE (Women against Violence in Europe) spricht in einer Mitteilung von einem Meilenstein: “Diese Ratifizierung markiert den Beginn einer neuen Ära im Kampf um und den Schutz von Frauenrechten in Europa und der Welt“.